Gutachten leicht gemacht!

Ob Gutachten, Kostenvoranschlag oder Wertgutachten!
Bei uns sind Sie richtig. Wir sind kompetent, unabhängig und neutral.

Unsere Experten sind 24/7 für Sie da!

Sie hatten einen Unfall?

Unverschuldet - wir sind Ihre kompetenten Sachverständigen.

Ihre Vorteile

24/ 7 für Sie erreichbar

Professionelle und zügige Schadensabwicklung

Wir sind Ihr sicherer Partner

Unsere Leistungen

Schadens­gutachten

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten?

Sie benötigen aus diesem Grund ein professionell erstelltes Kfz Gutachten für die gegnerische Versicherung?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Kosten­voranschlag

Ein Kostenvoranschlag stellt die „schmale Variante“ eines Kfz-Gutachtens dar.

Wir erstellen Ihnen einen kostengünstigen Kostenvoranschlag. Er entspricht einer Vorkalkulation, die einem verbindlichen Angebot gleichkommt.

Motorrad­gutachten

Wir erstellen ein Gutachten mit dem aktuellen Wert Ihres Motorrads, das bei Umbauten oder wertvollen Sammlerstücken auch als Kaufnachweis verwendet werden kann.

Darüber hinaus erstellen wir für Sie auch Unfallgutachten nach einem Schadensfall.

Fahrrad­gutachten

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall mit ihrem Fahrrad geraten?

Sie benötigen aus diesem Grund ein professionell erstelltes Gutachten für die gegnerische Versicherung?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unsere Leistung
im Vergleich

Abwicklung Werkstatt

kfzsv-nord.de

Versicherung

Im Schadenfall sind wir Ihr richtiger Partner

Erstellte Gutachten
0 +
Zertifizierte Gutachtter
0 +
Jahre Erfahrung
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Partnerwerkstätten
0 +
Erstellte Gutachten
0 +
Zertifizierte Gutachter
0 +
Partnerwerkstätten
0 +
Gesamt Jahre Erfahrung
0 +

Ablauf unserer Gutachten

1. Erste Kontakaufnahme

Kontaktieren Sie uns über

  • 08000451451
  • unser Kontaktformular
  • [email protected]
  • 2. Terminabsprache

    Einfache und unkomplizierte
    Terminabsprache.

    3. Besichtigung

    Besichtigung in einer Werkstatt Ihrer Wahl oder bei Ihnen vor Ort.

    4. Gutachten

    Wir erstellen Ihnen ein professionelles Gutachten und begleiten Sie in der Gesamtabwicklung Ihres Schadens.

    Wir sind für Sie da. Jetzt anrufen!

    Unser Team

    Wir sind für Sie da!

    Emre Cetin

    Diplom-Ingenieur (FH)
    KFZ Sachverständiger

    Michael Meyer

    Kraftfahrzeugtechniker Meister
    Geprüfter Automobil-Serviceberater
    KFZ Sachverständiger

    FAQ

    Wählt der Geschädigte Abrechnung nach Gutachten bleibt es ihm überlassen, wozu er die Entschädigung verwendet. Er kann sie zur Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs, zum Kauf eines Ersatzfahrzeugs oder z.B. für seinen Urlaub verwenden.“

    Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall haben, zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihr Gutachten. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mit uns.“

    Ein Gutachten brauchen Sie bei einem Haftpflichtschaden immer, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Unter einer Schadenhöhe von 700€ erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Bei älteren Fahrzeugen wird unabhängig von der Schadenhöhe in der Regel immer ein Gutachten benötigt, denn hierbei spielt der Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs auch eine entscheidende Rolle bei der Regulierung.

    Sie dürfen Ihr Fahrzeug reparieren lassen wo Sie möchten. Der Versicherer kann Ihnen zwar Angebote von Reparaturbetrieben machen, diesen müssen Sie aber nicht annehmen.

    In der Regel erstellen wir das Gutachten bereits am nächsten Werktag. Je aufwändiger ein Gutachten ist (Recherche von Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, etc.), umso länger dauert die Erstellung.

    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht, denn der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich für die Versicherung.

    Bei einem schuldlosen Unfall muss die gegnerische Versicherung den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen akzeptieren.

    Wir nehmen Ihnen lästige Formalitäten ab und senden das Gutachten direkt an den zu zuständigen Sachbearbeiter der zu regulierenden Versicherung

    Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich immer einen Rechtsanwalt einschalten, damit Ihre Ansprüche fachgerecht geltend gemacht werden können und Sie rechtlichen Beistand haben.

    Es ist immer ratsam, bei einem Verkehrsunfall Ihre Interessen von einem kompetenten Rechtsbeistand für Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Dieser bietet Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Schadensersatzansprüche schnell, vollständig und für Sie unkompliziert durchgesetzt werden. Gerade bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung zusätzlich zum Schaden Ihre anfallenden Anwaltskosten daher gibt keinen Grund, auf einen Rechtsbeistand zu verzichten.

    Nein, im Regelfall werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen.

    Das Ingenieurbüro Cetin und Meyer begleitet Sie als Unfallgeschädigten von dem Moment des ersten Telefonats bis hin zur Instandsetzung bzw. Auszahlung der Schadensummer sicher und umfassend. Innerhalb kürzester Zeit oder nach Terminvereinbarung erscheinen wir am gewünschten Ort und nach 48 Stunden erhalten Sie bereits unsererseits Ihr fertiges Schadensgutachten mit umfangreicher Fotodokumentation.

    Verzichten Sie in jedem Fall auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung, da dieser nur im Interesse der gegnerischen Versicherung agiert und zu Ihren Ungunsten eine möglichst geringe Schadenssumme festlegen möchte. Wir als unabhängiges und fachkundiges Kfz-Ingenieurbüro legen die Schadenssumme fest, die dem eingetreten Unfallschaden entspricht. Profitieren Sie von unserem Vollumfänglichen Service mit unseren qualifizierten Partnern, sei es Ihre kostenfreie anwaltliche Betreuung oder die werkstattliche Reparatur ihres beschädigten Fahrzeugs.

    Bei dem gesamten Prozess fallen für Sie keinerlei Kosten auf, denn wir verrechnen unser Honorar direkt mit der gegnerischen Kfz-Versicherung, somit müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Rufen Sie uns jederzeit an und lassen Sie sich von unserem Fahrzeugentwicklungsingenieur unverbindlich und kostenfrei beraten. 

    Bei einer unklaren Schuldlage ist auch die Kostenfrage unbestimmt. Doch auch in diesen Fällen ist die Beauftragung eines Gutachters empfehlenswert, da Sie im schlimmsten Fall ein neutrales Schadensgutachten gegen Ihre Kaskoversicherung in der Hand hätten und Ihr Schaden nicht vom versicherungseigenen Gutachter bewertet wird. Diese Gutachter handeln stets im Interesse der Versicherung und die Festlegung der Schadenssumme würde zu Ihren Ungunsten ausfallen.

    Bei einem unverschuldeten Unfall habe Sie für die Dauer der Reparatur das Anrecht auf ein Mietfahrzeug. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wichtig hierbei ist, dass die Fahrzeugklasse des Mietwagens und die des geschädigten Fahrzeugs identisch sind. Bei der Nutzung eines höherklassigen Mietfahrzeuges müssen Sie die Differenz zahlen.

    Vor der Beauftragung eines Kfz-Gutachters sollten Sie als Geschädigter die erforderlichen Qualifikationen, Abschlüsse, Weiterbildungen und Zertifikate unbedingt überprüfen.

    Die Begriffe des „Sachverständigen“ bzw. des „Gutachters“ sind in Deutschland nicht geschützt. Dies hat zur Folge, dass sich jede Person als Gutachter oder Sachverständiger titulieren kann. Somit besteht die Gefahr, dass Sie einen Kfz-Gutachter beauftragen, der weder die Expertise noch den erforderlichen Sachverstand besitzt. Im schlimmsten Fall müssen Sie dessen Honorar aus eigener Tasche zahlen, da die gegnerische Versicherung das Gutachten begründet ablehnt.

    Im Großraum Lübeck und Umgebung sind wir bereits innerhalb von 60 Minuten vor Ort und benötigen je nach Schweregrad des Unfalls für die Besichtigung samt umfangreicher Fotodokumentation 20-45 Minuten. Das dazugehörige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden unsererseits.

    Nachdem der Schaden aufgenommen wurde, wir innerhalb von 48 Stunden ein ausführliches Schadensgutachten erstellt und an die zuständige Versicherung weitergeleitet. Die Versicherungen benötigen erfahrungsgemäß 4 bis 6 Wochen, wobei eine vorzeitige Auszahlung in einzelnen Fällen ebenfalls vorkommen kann.

    Die gegnerische Versicherung handelt stets im eigenen Interesse und zu Ihrem Nachteil. Durch einen Kostenvoranschlag werden die Kosten für den Nutzungsausfall, die eingetretene Wertminderung sowie die allgemeine Kostenpauschale nicht berücksichtigt. Bei einem umfangreichen und detaillierten Gutachten vom Kfz-Ingenieurbüro Sauerland werden selbst die kleinsten Beeinträchtigungen berücksichtigt, sodass sie diese ersetzt bekommen.

    Im Falle eines Verkehrsunfalls sollten Sie:

    • zunächst die Unfallstelle absichern.
    • Erste Hilfe leisten, falls Menschen verletzt wurden.
    • bei unklarer Situation und Schuldfrage, Unfällen mit Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind und Personenschäden in jedem Fall die Polizei rufen.
      Bedenken Sie, dass bei Unklarheiten im Nachgang des Unfalls ohne polizeiliche Aufnahme die Beweisführung Ihrer Ansprüche erschwert sein könnte.

    Notieren Sie sich

    • amtliche Kennzeichen der Beteiligten
    • Name, Anschrift, amtliches Kennzeichen und Versicherungsdaten des Unfallgegners.
    • Namen, Anschriften und Telefonnummern von Zeugen.
    • Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten.
    • Wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wird, erhalten die Beteiligten in aller Regel eine „Unfallmitteilung“ der Polizei, auf der alle wichtigen Daten notiert sind.

    Kontrollieren Sie vor Ort die Angaben, insbesondere bei unleserlichen Handschriften. Am wichtigsten ist, dass das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners zweifelsfrei richtig notiert ist, weil darüber der Halter und der Haftpflichtversicherer später ermittelt werden können.

    Falls möglich, fotografieren Sie (Fotohandy?) den Unfallort, die Beschädigungen an den beteiligten Fahrzeugen. Machen Sie z.B. Übersichtsaufnahmen, auf denen die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge zu erkennen sind. Wichtig können auch die Stellungen der Fahrzeuge zueinander sein und eventuelle Bremsspuren, ausgelaufene Betriebsmittel etc. Im Zweifelsfall lieber zu viele Fotos machen als zu wenig.

    Wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen beschädigt wurde, lassen Sie den Schaden durch einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen begutachten. Sie müssen Ihren Anspruch gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Kfz-Haftpflichtgutachten beziffern. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. Das muss nicht nur ein KFZ/KFZ-Unfall sein sondern jede Art von schuldhafter Beschädigung an ihrem Fahrzeug.

    Selbstverschuldete Beschädigungen am eigenen Fahrzeug übernimmt die (Voll-)Kaskoversicherung, falls eine abgeschlossen wurde. Diese ist, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, keine Pflichtversicherung, d.h. man kann sein Fahrzeug auch ohne Vollkaskoversicherung zulassen und im Straßenverkehr bewegen. Die Beauftragung eines Gutachters erfolgt durch den Kaskoversicherer bzw. muss mit diesem im Vorfeld abgesprochen werden, damit die Gutacherkosten übernommen werden. Sprechen Sie uns im Zweifelsfall an, wir klären eine Beauftragung mit Ihrem Kaskoversicherer ab.

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