Unfallschaden im Ausland – was tun?

Endlich – der lang ersehnte und verdiente Urlaub steht an. Alle Vorkehrungen wurden getroffen, der Flug, der Mietwagen und das Hotel sind gebucht. Umfangreiche Vorbereitungen auf den bevorstehenden Urlaub kann so manche Stresssituation ersparen – gerade im Straßenverkehr.

In unbekannten Regionen, fremden Straßen und Umgebungen kann schnell etwas passieren. Gerade auf ausländischen Straßen gelten zum Teil andere Verkehrsregeln und Sitten. Zum Teil sind Straßen nicht gut ausgebaut, Steinschlagschäden oder auch Kratzer im Lack sind keine Seltenheit. Doch auch Unfälle passieren sehr häufig. Was Sie im Schadensfall definitiv tun sollten – und was nicht, erklären wir Ihnen in den nachfolgenden Absätzen.

Gerade im Urlaub angekommen, möchten Sie die Umgebung erkunden oder auch einfach nur zu Ihrer Unterkunft fahren. Sie genießen erst einmal die schöne Aussicht auf das Meer, welche sich vor Ihnen auftut. Enge und kurvige Straßen machen das Fahrerlebnis aufregend aber vor allem unübersichtlich. Eine Sekunde zu lange die schöne Aussicht genossen, kracht es und Sie sind in einen mehr oder minder schweren Autounfall verwickelt. Was tun und wie vorgehen?

Vorgehen bei einem entstandenem Unfall

  1. Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort.
  2. Legen Sie eine Warnweste an, sobald sie Ihr Fahrzeug verlassen.
  3. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck ab.
  4. Kümmern Sie sich um eventuell verletzte Personen und verständigen Sie den
    örtlichen Rettungsdienst.
  5. Verständigen Sie umgehend die Polizei. Gerade in den Nachbarländern zahlt die
    Versicherung nur dann, wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat.
  6. Notieren Sie unbedingt das Aktenzeichen des Polizeiprotokolls und die Anschrift des
    zuständigen Gerichts.
  7. Halten Sie den Unfallhergang schriftlich fest
  8. Sichern Sie zusätzlich Beweise, in dem Sie Fotos von entstandenen Schäden und
    Umständen machen.
  9. Tauschen Sie unbedingt die Kontaktdaten mit dem Unfallgegner und eventuellen
    Zeugen aus. Dazu gehören Namen, Anschrift, Versicherungsgesellschaft- &
    Versicherungsnummer.
  10. Fotografieren Sie zur Sicherheit den Ausweis des Unfallgegners.
  11. Füllen Sie den europäischen Unfallbericht aus. Diesen gibt es derweil in den
    allermeisten Sprachen, sodass der Unfallgegner diesen auf seiner Sprache ausfüllen
    kann.
  12. Unterschreiben Sie niemals ein Schuldeingeständnis oder Schriftstücke, dessen Inhalt
    Sie aufgrund von Sprachbarrieren nicht verstehen.
  13. Suchen Sie auch bei kleinsten Verletzungen einen Arzt auf und lassen Sie sich ein
    Attest geben. Dies erleichtert die Vorgänge im Falle von Schmerzensgeldforderungen.
Bevor es überhaupt zu einem Unfall kommt, können Sie sich bereits um die richtige Absicherung und Schutz vor Reiseantritt kümmern.

Eine gute Vorbereitung und Absicherung vor Reiseantritt kann die ein oder andere Stresssituation vermeiden und vorbeugen. Denn sobald ein Unfall im Ausland passiert ist, gilt das dortige Schadensersatzrecht. Das heißt im Klartext, dass einem in vielen europäischen Staaten etwaige Mietwagenkosten, Wertminderungen oder Anwaltskosten nicht in der gewohnten Höhe zustehen.

Mittlerweile bietet ein Großteil der Versicherungsanbieter eine Ergänzung. zum KFZ-Versicherungsschutz an. Die sogenannte Ausland-SchadenschutzVersicherung. Diese garantiert, dass Personen- & Sachschäden nach in Deutschland üblichen Regulationen behandelt werden. Somit handelt nicht die (wenn überhaupt vorhandene) KFZHaftpflichtversicherung des Unfallgegners, sondern die eigene. Der Haftungsgrund wird zwar immer noch nach ausländischem Recht beurteilt, die Schadenregulierung erfolgt zur Höhe aber nach deutschem Recht.

Schadensregulierung

Ist ein Schaden entstanden, müssen zur Regulierung überzeugende Nachweise der gegnerischen Versicherungsseite geliefert werden. Oftmals genügt bereits die Reparaturrechnung inklusive Fotos des beschädigten Fahrzeugs. Reichen Sie auch einen Kostenvoranschlag ein, müssen Sie damit rechnen, dass die gegnerische Versicherung die Mehrwertsteuer abzieht.

Ist der Schaden jedoch immens und vielleicht sogar ein Totalschaden, muss ein entsprechendes Gutachten erstellt werden. Im Ausland werden jedoch oftmals die entstandenen Kosten nicht erstattet. Sie haben allerdings Anspruch auf einen deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung, der Sie zum weiteren Vorgang transparent berät und die Kommunikation zwischen den Parteien übernimmt.

Was tun, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?

Es ist nicht gerade unüblich, dass in manchen europäischen Staaten der Versicherungsschutz bei Unfallgegnern nicht vorhanden ist.

Das kann mehrere Gründe haben. Entweder ist die Bereitschaft nicht vorhanden, oder die Versicherung ist schlichtweg einfach zu teuer, sodass sich die Einwohner diese nicht leisten können. Doch welche Instanz greift, wenn ein Unfall stattgefunden hat aber der Unfallgegner über keine entsprechende Versicherung verfügt? In diesem Fall greift die Entschädigungsstelle für Verkehrsopfer der Autohaftpflichtversicherer. Diese dient zur Absicherung von Ansprüchen von Geschädigten. Allerdings nur, wenn die Regulierung nicht auf normalem Wege möglich ist.

Man hat hierfür im Europäischen Wirtschaftsraum Entschädigungsstellen eingerichtet, die sich im Schadenfall der Sache annehmen. Die im Einzelfall entstandenen Kosten werden aus dem Garantiefonds des Landes bestritten, aus dem der nicht versicherte Unfallverursacher stammt.

Versicherungssysteme im Ausland

Bei einem Unfall im Ausland entstehen schnell hohe Kosten. Die Rechnungen des Abschleppdiensts, die Reparatur oder sogar Rückholkosten nach Deutschland können in horrende Höhen steigen. Damit ist es meistens nicht getan. Sogar Übersetzungskosten können anfallen, da die Polizeiprotokolle entsprechend in die jeweilige Landessprache übersetzt werden müssen. Auch Sachverständige verlangen ihr Honorar, da sie zwischen den Parteien verhandeln und kommunizieren müssen, sowie beispielsweise Kostenvoranschläge erstellen. Ganz nach dem Sprichwort “andere Länder – andere Sitten” wird hier auch im Schadensfall entschieden.

Wurde im Vorfeld keine Ausland-Schadenschutz-Versicherung abgeschlossen, wird nach Recht des Unfalllandes entschieden und Regulierungsentscheidungen vom ausländischen Versicherer getroffen. Wir empfehlen Ihnen sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt umfangreich über geltende Regeln
im Schadensfall zu informieren. Auch machen entsprechende Zusatzversicherungen rund um KFZ-Haftpflicht Sinn, wenn Sie beispielsweise mit einem Mietwagen unterwegs sein werden. Für weitere Fragen zum Thema Auslandsversicherungen und Straßenverkehr in anderen Ländern, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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